Rechtliche Vorsorge

Urteilsunfähig – und dann?Mit einem Vorsorgeauftrag  verhindern Sie die Bevormundung durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) im Falle einer Urteilsunfähigkeit. 

 

 

Da eine Urteilsunfähigkeit nicht vorhersehbar ist, empfiehlt es sich für jede Person, die volljährig und handlungsfähig ist, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen. Die Erstellung eines Vorsorgeauftrages unterliegt strengen Auflagen aus formalrechtlicher und inhaltlicher Sicht. Ich sorge dafür, dass diese Anforderungen erfüllt werden und Sie im Eintretensfall keine bösen Überraschungen erfahren. Ein nicht korrekt erstellter Vorsorgeauftrag kann dazu führen, dass dieser durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) nicht anerkannt wird. 

Vorsorgeauftrag - Schmid Beratungen

Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie über medizinische Behandlungen oder lebenserhaltende Massnahmen. Sie entscheiden bereits heute, wie Sie in bestimmten Notfallsituationen behandelt werden möchten. So können Sie Diskussionen zwischen dem medizinischen Personal und Ihren Angehörigen vermeiden, sollten Sie nicht in der Lage sein, Ihre Wünsche und Bedürfnisse selbst kundzutun (aufgrund einer Urteilsunfähigkeit, schwerer Krankheit oder dgl.). Ich unterstütze Sie beim Erstellen einer Patientenverfügung. 

Mit einem Testament regeln Sie den Nachlass und äussern Ihren letzten Willen.

Christine Schmid – Inhaberin von Schmid Beratungen

Christine Schmid

Sozialversicherungsfachfrau mit eidg. Fachausweis

Ich berate Sie gerne persönlich.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

Ich biete Ihnen folgende Dienstleistungen:

  • Vorsorgeauftrag
  • Patientenverfügung
  • Testamentsberatung

Preise

Einmalig

  • Für Einzelpersonen: CHF 1’000
  • Für Ehepaare: CHF 1’500

Sichere Dokumentenaufbewahrung

pro Person CHF 120 jährlich

VoBox AG

Mein professioneller Partner für Fragen rund um das Thema Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung sowie der sicheren Dokumentenaufbewahrung.

www.vobox.ch