Infoveranstaltung

Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.

Vorsorgeauftrag - Schmid Beratungen

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.

Sollten Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für Sie.

Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie jetzt einen VORSORGEAUFTRAG verfassen. Ich sage Ihnen, wie man das richtig macht und worauf Sie dabei achten müssen. Zudem erfahren Sie auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG.

Eintritt: CHF 20.–/Person in Bar oder Twint

Termine

  • Donnerstag, 24. Oktober 2024

Programm

19.00 Uhr – Türöffnung
19.15 Uhr – 20.30 Uhr – Referat von Christine Schmid

Wo

Schmid Beratungen
Businesscenter Liestal
Raum 307 (3. Stock)
Spinnlerstrasse 2
4410 Liestal

Anmeldung