Infoveranstaltung
Mit einem VORSORGEAUFTRAG verhindern Sie die Bevormundung durch die KESB im Falle einer Urteilsunfähigkeit.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt.
Sollten Sie durch Krankheit, Unfall oder Demenz einmal nicht mehr urteilsfähig sein, entscheidet die KESB (Kinder- und Erwachsenen-Schutz-Behörde) für Sie.
Dem können Sie entgegenwirken, indem Sie jetzt einen VORSORGEAUFTRAG verfassen. Ich sage Ihnen, wie man das richtig macht und worauf Sie dabei achten müssen. Zudem erfahren Sie auch alles Wichtige über die PATIENTENVERFÜGUNG und die sichere DOKUMENTENAUFBEWAHRUNG.
Eintritt: CHF 20.–/Person in Bar oder Twint
Termine
- Donnerstag, 24. Oktober 2024
Programm
19.00 Uhr – Türöffnung
19.15 Uhr – 20.30 Uhr – Referat von Christine Schmid
Wo
Schmid Beratungen
Businesscenter Liestal
Raum 307 (3. Stock)
Spinnlerstrasse 2
4410 Liestal